Nach Schätzung der International Union for Conservation of Nature (IUCN) existieren auf der Erde zwischen 320.000 - 500.000 Pflanzenarten. Rund ein Fünftel von ihnen ist vom Aussterben bedroht. In Nordrhein-Westfalen wurden bisher rund 2.000 Farn- und Blütenpflanzen nachgewiesen, davon sind 42 % in ihrem Bestand bedroht, 111 Arten gelten als ausgestorben oder verschollen. Wie keine andere Organismengruppe prägen die Farn- und Blütenpflanzen unsere Landschaft und Lebensräume und sie sind die Basis allen Lebens. Der Erhalt ihrer Vielfalt und Schönheit sollte uns am Herzen liegen.
Wer sich näher mit Pflanzen beschäftigt, stößt schnell auf Begriffe wie gebietseigen, gebietsheimisch, einheimisch oder autochthon. Was bedeuten diese Begriffe?
Als heimisch werden Pflanzensippen bezeichnet, die in dem betreffenden Gebiet natürlicherweise vorkommen (Indigene). Sie sind von den nicht einheimischen Sippen abzugrenzen, die aufgrund direkter oder indirekter Mithilfe des Menschen in ein Gebiet gelangt sind. Nach dem Zeitpunkt des ersten spontanen Auftretens vor bzw. nach 1492, der Entdeckung Amerikas durch Christoph Kolumbus, werden diese in Archäo- und Neophyten unterteilt.
Autochthone Sippen bilden eine Teilgruppe der Indigenen. Der Begriff „autochthon“ stammt aus dem griechischen und steht für „alteingesessen“, „bodenständig“, „am Ort entstanden“. Für Pflanzen bedeutet das, dass sie dann als autochthon bezeichnet werden können, wenn sie spontan in einem Gebiet entstanden sind und ihre gesamte Entwicklung in diesem Gebiet stattfand. Für Mitteleuropa ist diese Definition problematisch, da Europa bis vor 10.000 Jahren zu großen Teilen mit Eis bedeckt war und die meisten Pflanzen, die heute in Mitteleuropa vorkommen, aus eisfreien Gebieten eingewandert sind. Diese Pflanzen sind also nicht spontan in Mitteleuropa entstanden, sondern haben sich zumindest teilweise in anderen Regionen entwickelt.
Aufgrund der geschilderten Problematik ist der Begriff "autochthon" im Zusammenhang mit der Verwendung einheimischer Gehölze bei Pflanzungen zu ungenau und missverständlich. Stattdessen wird seit einiger Zeit der Terminus "gebietseigen" oder "gebietsheimisch" verwendet. Diese Begriffe sind synonym.
Gebietsheimisch werden Pflanzen bzw. Sippen bezeichnet, die aus Populationen einheimischer Sippen stammen, welche sich in einem bestimmten Naturraum über einen langen Zeitraum in vielen Generationsfolgen vermehrt haben und bei denen eine genetische Differenzierung gegenüber Populationen der gleichen Art in anderen Naturräumen anzunehmen ist.
Naturschutzrecht und internationales Biodiversitätsabkommen
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz gibt es die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen „... um die Gefahren einer Verfälschung der ... Pflanzenwelt ... durch Ansiedlung oder Ausbreitung von ... Pflanzen gebietsfremder Arten abzuwehren.“ Dies soll vor allem die Ausbringung invasiver exotischer Arten verhindern. Beispiele hierfür sind der Japanische Knöterich (Fallopia japonica) oder die Gewöhnliche Robinie (Robinia pseudoacacia), die sich invasiv auszubreiten können. Deshalb sollte aus Sicht des BUND die Pflanzung solcher Exoten auch im eigenen Garten unterbleiben, denn die Gefahr einer Auswilderung in die freie Landschaft ist groß. Im strengen Sinne stellt auch die Verbreitung nicht gebietsheimischer Gehölze derselben Art eine Verfälschung der regionalen Biodiversität dar. Grundlage des Naturschutzrechts ist die 1992 in Rio de Janeiro beschlossene „Übereinkunft zur Erhaltung der biologischen Vielfalt".