Kritik am Bewirtschaftungsplan 2022 - 2027
In einer Presseerklärung vom 22.12.2021 hat die Bezirksregierung Detmold das Inkrafttreten des Bewirtschaftungsplans 2022 - 2027 zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in der nun schon 3. Bewirtschaftungsphase bekannt gemacht. Trotz einzelner bemerkenswerter morphologischer Verbesserungsmaßnahmen, wie die Umgestaltung der Lippe bei Paderborn, sind in der Gesamtsicht des Zustands der Fließgewässer in Ostwestfalen-Lippe (OWL) kaum Fortschritte erkennbar. Mehr lesen ...
Ausgewählte Fließgewässer in Ostwestfalen-Lippe
Der BUND in Ostwestfalen-Lippe (OWL) will zu Beginn der letzten Umsetzungphase am Beispiel ausgewählter Fließgewässer folgenden Fragen nachgehen: Was ist in den ersten beiden Umsetzungsphasen geschehen und wo stehen wir auf dem Weg zum Ziel der Richtlinie heute? Die Gewässerstrukturen, also die vom Fließprozess erzeugte Formenvielfalt, stehen dabei im Mittelpunkt. Der chemische Zustand wird nicht einbezogen.
Vorwort aus aktuellem Anlass
Unter dem Titel "Die Ziele im Blick - Start in den 3. Bewirtschaftungszyklus" lädt das Land NRW am 12. Mai 2022 zu seinem alljährlichen WRRL-Symposium ein. Die Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie ist fundamental wichtig für unser aller Zukunft, schreibt das zuständige Umweltministerium in seiner an alle Interessierten gerichteten Einladung. "Gemeinsam mit Ihnen möchten wir diesen Weg weiter beschreiten und gestalten." Der BUND in Ostwestfalen-Lippe (OWL) hat am Beispiel ausgewählter Fließgewässer untersucht, wo wir auf diesem Weg stehen.
Die Helmerte im Kreis Höxter
Im Kreis Höxter fiel die Wahl auf die Helmerte, einen gut 8 km langen, orographisch rechten Zufluss der Nethe mit einem 21 km² großem Einzugsgebiet. Das Quellgebiet liegt südlich des Ortes Börlinghausen im Stadtgebiet von Willebadessen, in deren Ortsteil Fölsen der Bach in die Nethe mündet. Die Gewässerstrukturen wurden im Jahre 2012 kartiert. Bei Sichtung der aktuellen Bewirtschaftungsunterlagen fiel auf, dass der Bach im Zeitraum 2017/2018 auf ganzer Länge neu kartiert worden ist. Mehr lesen ...
Der Haferbach im Kreis Lippe
Im Kreis Lippe fiel die Wahl auf den Haferbach. Das Maßnahmenprogramm sieht hier zur Verbesserung der Gewässermorphologie insbesondere Maßnahmen zur Habitatverbesserung im vorhandenen Profil, im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung, sowie zur Auenentwicklung und zur Verbesserung von Habitaten vor. “Die zugehörigen Maßnahmenübersichten gem. § 74 LWG können auf der Homepage der Bezirksregierung eingesehen werden” heißt es dort. Mehr lesen ...
Die Ösper im Kreis Minden-Lübbecke
Im Kreis Minden-Lübbecke fiel die Wahl auf die Ösper, einen Tieflandbach im Nordosten des Kreises. Sie entspringt in Hille im Ortsteil Nordhemmern und mündet nach ca. 14,5 km in Petershagen-Ort in die Weser. Größere Begradigungen des Gewässerlaufs fanden schon Anfang des 20. Jahrhunderts statt. Der vollständige Ausbau begann Ende der 1960er Jahre und war Anfang 1970 abgeschlossen. Kurz danach dann die Kehrtwende! Gewässer sollen endlich als Teile des Naturhaushalts bewirtschaftet werden. Mehr lesen ...
Die Windwehe in Bielefeld und Leopoldshöhe
Die Windwehe, im Oberlauf auch Fettpottbach genannt, ist ein 12,5 km langer, orographisch rechter Zufluss der Lutter (Lutterbach). Sie entspringt im Kreis Lippe in der Ortschaft Oerlinghausen-Helpup und mündet in Bielefeld in die Lutter (Lutterbach). Die Strukturen wurden nach 2012 im Jahre 2020 auf ganzer Länge neu kartiert. Der Steckbrief des jetzt verbindlichen Bewirtschaftungsplans zeigt eine Häufigkeitsverteilung der Gewässerstruktur, die nach einem Datenabgleich im ELWASWEB-NRW zur Kartierung 2012 passt. Mehr lesen ...
Das Schmittwasser im Kreis Paderborn
Das Schmittwasser entspringt nahe der Ortschaft Hakenberg der Stadt Lichtenau an der westlichen Seite der Egge und mündet nach 8,8 Fließkilometern südwestlich von Iggenhausen in die Sauer. Ab dem rechten Zufluss des Glasewassers bei etwa 5,8 km oberhalb der Mündung in die Sauer trägt der Bach auch den Namen dieses Nebengewässers. Der Bach zählt auf ganzer Länge zum Gewässertyp des grobmaterialreichen, karbonatischen Mittelgebirgsbachs. Mehr lesen ...
Der Kinzbach im Kreis Herford
Der Eickumer Mühlenbach entspringt nahe der östlichen Gemeindegrenze von Enger und fließt nach nur 300 m in das Gebiet der Stadt Herford. Ab des linken Zuflusses der Asbeke bei Station 3,7 km oberhalb der Mündung in die Aa trägt der Bach auch den ursprünglichen Namen Kinzbeke oder Kinzbach. Insgesamt hat das stationierte Gewässer eine Fließlänge von 7,4 km. Der Kinzbach ist Teil des NSG Asbeke-Kinzbachtal, einem für das Ravensberger Hügelland typischen, gut ausgeprägten und weitverzweigten Sieksystem. Mehr lesen ...
Der Istruper Bach im Kreis Lippe
Der knapp 7 km lange Istruper Bach, der auch Hainbach heißt, entspringt im Bereich der Ortschaft Mossenberg der Stadt Blomberg in zwei Quellsträngen, die beide natürlichen Ursprungs sind. Die Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen belegt das. Vor Ort trägt das direkt in der Ortslage entspringende Gewässer den Namen “Hainbach”. Aufgrund der wasserbehördlichen Festlegung gilt der nördlich davon vom sog. “Mossenberger Himmel” ausgehende, zunächst verrohrte Quellstrang als Istruper Bach. Mehr lesen ...
Der Hamelbach im Kreis Gütersloh
Der Hamelbach ist ein linkes Nebengewässer der Ems. Er entspringt gut 14 km oberhalb der Mündung bei Stromberg im Kreis Warendorf. Dort durchfließt der Bach weitgehend naturbelassen den Limberger Forst und erreicht dann im Kreis Gütersloh offene Landschaft. Bis zur Station 5.8, also 5,8 km oberhalb der Mündung in Wiedenbrück zählt er zum Gewässertyp des kiesgeprägten Tieflandbaches. Dann wechselt der Typ in einen sandgeprägten Tieflandbach. Mehr lesen ...
Fazit der Beispielsammlung zur WRRL-Umsetzung in OWL
Die Überprüfung einiger Gewässer, repräsentativ verteilt auf die Region OWL, belegt, dass in den
hydromorphologischen Massnahmenprogrammen 2009-2015 und 2016-2021 der
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nur wenige der enthaltenen Massnahmen abgearbeitet worden
sind. Zwar wurden auf der 15. Gewässerkonferenz 2022 der Bezirksregierung Detmold wieder zwei
großartige, lobenswerte Gewässerentwicklungsmaßnahmen vorgestellt. Die freie Sicht auf das
tatsächliche Ausmaß der bisherigen Umsetzung im gesamten Gewässernetz wird damit jedoch
vernebelt. Klarheit sollten die von den Ausbaupflichtigen zur gegenseitigen Abstimmung
vorzulegenden Maßnahmenübersichten nach § 74 LWG erbringen.
Diese Übersichten wurden zeitgleich mit dem Entwurf des Bewirtschaftungsplans 2022-2027
veröffentlicht, bringen jedoch keinerlei Übersicht. Das trifft selbst für die beteiligten Behörden zu.
So wurde die auf der Gewässerkonferenz gestellte Frage nach dem Fundort der präsentierten
Großmaßnahmen in den Maßnahmenübersichten nicht beantwortet. Die obigen Gewässerbeispiele
zeigen auf, was die Suche nach den für den jeweiligen Wasserkörper relevanten Maßnahmen
erbringt. Letztlich nichts für eine örtlich interessierte Fachöffentlichkeit Verwertbares! So fehlt eine
der groben Orientierung dienende Verortung der Funktionselemente und die Übersichtskarten
liefern nicht lesbare Inhalte.
Auch die auf Basis der Stellungnahmen zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans 2022-2027
erfolgte Beantwortung durch das Umweltministerium NRW lässt keine Gemeinsamkeiten auf dem
Weg erkennen, zu dem das NRW-Umweltministerium aufruft (vgl. WRRL-Symposium NRW
2022). Die Behebung von Mängeln oder Übernahme von Verbesserungsvorschlägen, die von
interessierten Interessensgruppen oder Privatpersonen aus den Bereichen des Naturschutzes
vorgeschlagen wurden, sind nicht bekannt.
Die Sicht des Umweltministeriums NRW, dass mit dem zu den Stellungnahmen durchgeführten
Schriftverkehr eine angemessene Beteiligung belegt werden kann, bezeugt, dass eine tatsächliche
Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger garnicht gewollt ist.
Aktuell macht NRW ein neues Beteiligungsangebot unter der Adresse "beteiligung.nrw.de". Diese
Plattform wird zum Ziel haben, die bisherigen gravierenden Beteiligungsmängel zu überdecken
anstatt sie aufzuarbeiten. Der behördliche Aufruf "Bleiben wir im Gespräch!" ist für die
anerkannten Verbände selbstverständlich. Das Gesprächsangebot liegt aus der Region OWL mit der
obigen Zusammenstellung aktueller Berichte zum Stand der Umsetzung der WRRL an konkreten
Gewässerbeispielen zu Beginn der Bewirtschaftugsphase 2022-2027 vor. Die
Bewirtschaftungsbehörden brauchen es nur aufzugreifen.