Kreisgruppe Höxter
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Landschaftsplanung

Landschaftsplanung

ist vorsorgeorientiert und verfolgt einen ganzheitlichen, flächendeckenden Ansatz zum Schutz, Pflege und Entwicklung von Naturraum und Landschaft. Der BUND beteiligt sich daran z.B. durch die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Planungs- und Zulassungsverfahren oder Mitarbeit in verschiedenen Gremien wie dem Naturschutzbeirat oder der Bezirkskonferenz Naturschutz OWL.

Landschaftspläne im Kreis Höxter

Ein Landschaftsplan ist das Instrument der Landschaftsplanung auf der Ebene der Städte und Gemeinden. Seine Aufgabe ist es - orientiert an den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landespflege (§1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG)) - die konkreten räumlichen und inhaltlichen Erfordernisse und die daraus abzuleitenden Maßnahmen darzustellen und somit einen Handlungsrahmen für die beabsichtigte Siedlungsentwicklung, die unbebaute Feldflur sowie Wald- und Naturschutzflächen zu geben. Landschaftspläne sind im Sinne des Gegenstromprinzips zugleich flächengenaue Konkretisierungen von Landschaftsrahmenplänen (bzw. Regionalplänen in NRW) und Grundlage für deren Erstellung.

Ein Landschaftsplan wird für ein Gemeindegebiet aufgestellt und ist die ökologische Grundlage für die Bauleitplanung, speziell die Flächennutzungsplanung. Er überspannt dabei einen Zeitraum von zehn bis fünfzehn Jahren und wird der jeweiligen Entwicklung angepasst und fortgeschrieben. Im § 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) wird der Landschaftsplan rechtlich festgesetzt.

Inhalte eines Landschaftsplanes

  • Ein Landschaftsplan beinhaltet üblicherweise:
  • Entwicklungsziele für Natur und Landschaft, z.B. Vorschläge für Ausgleichsflächen, Pflanzmaßnahmen etc.
  • Besonders erhaltenswerte Teile von Natur und Landschaft, z.B. Vorrangflächen für Naturschutz.
  • Besondere Festsetzungen für forstliche Nutzungen, z.B. Wiederaufforstungen.
  • Ausdehnung und Grenzen der Siedlungstätigkeit.
  • Zielsetzungen für Freiflächen in den Ortslagen, z.B. Zweckbestimmungen für Brachflächen.

Stand der Umsetzung

Für die Aufstellung von Landschaftsplänen besteht nach § 7 (1) des Landesnaturschutzgesetzes NRW eine gesetzliche Verpflichtung, bisher sind im Kreisgebiet fünf Landschaftspläne rechtskräftig, Stand: 01.02.2018.

●  Landschaftsplan Nr. 1: Wesertal mit Fürstenauer Bergland, östliches Stadtgebiet von Höxter - (rechtskräftig). Link.

●  Landschaftsplan Nr. 2: Wesertal mit Bevernplatten, Stadtgebiet Beverungen - (rechtskräftig). Link.

●  Landschaftsplan Nr. 3: Warburger Börde mit Diemeltal - (rechtskräftig). Link.

●  Landschaftsplan Nr. 4: Driburger Land - (rechtskräftig). Link.

●  Landschaftsplan Nr. 5: Nieheim - (rechtskräftig). Link.

●  Landschaftsplan Nr. 6: Marienmünster - (in Bearbeitung).

●  Landschaftsplan Nr. 7: Willebadessen - (in Bearbeitung).

●  Landschaftsplan Nr. 8: Steinheim - (Aufstellungsbeschluss am 08. Oktober 2015).

Weitere Landschaftspläne sind für die Stadtgebiete Borgentreich, Brakel und Höxter-West vorgesehen.

BUND-Ratgeber "Pestizidfreie Kommunen"

Ratgeber: Pestizidfreie Kommune Ratgeber: Pestizidfreie Kommune

Der BUND stellt ein Konzept einer pestizidfreien Kommune vor – und zeigt anhand einiger Kommunen auf, was alles möglich ist, wenn man es denn möchte.  

BUND-Ratgeber herunterladen (pdf)

‚So geht’s!

Pestizidfreie Kommune Netzwerk Blühende Landschaft

Von pestizidfreien und wildbienenfreundlichen kommunalen Grünflächen, Wiesen und Äckern profitieren Mensch und Natur. 

Deshalb: Beteiligen Sie sich an der BUND-Aktion "Pestizidfreie Kommunen – blütenreich und ohne Gift“. 

Flyer zur BUND-Aktion herunterladen (pdf)