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Schluss mit dem ökologischen Raubbau!

07. August 2020 | BUND, Flüsse & Gewässer, Lebensräume, Naturschutz, Ressourcen & Technik, Umweltgifte

BUND fordert Zurückweisung des K+S Antrags zur Salzeinleitung in Werra und Weser.

Hauptgerinne der Weser in Corvey Hauptgerinne der Weser in Corvey  (H.-D. Mitzka)

Am 03. August 2020 endete die Einwendungsfrist im Verfahren zur Einleitung salzhaltiger Abwässer aus dem Kalibergbau. Die Landesverbände des Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) an Werra und Weser haben hierzu beim Regierungspräsidium Kassel eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben, die aufzeigt, warum der Antrag von K+S nicht genehmigungsfähig ist.

Der BUND fordert die Zurückweisung des K+S Antrags zur Salzeinleitung in die Werra. Der ökologische Raubbau durch K+S muss aufhören! Der BUND bewertet den Antrag als Widerspruch zu dem vom K+S Vorstandsvorsitzenden Dr. Burkhard Lohr angekündigten Umweltfrieden. Der Antrag ist kein Einstieg in den Umweltfrieden, sondern die Fortsetzung des Konflikts für die Fische und die gesamte Lebenswelt des Flusses. K+S droht nun durch eigenes Verschulden ein neuerlicher Betriebsstillstand, denn die bestehende Genehmigung läuft am 31. Dezember 2020 aus. 

Den von K+S gestellten Antrag bewertet der BUND als Provokation. Würde er genehmigt, dürfte die Salzeinleitung bis 2027 nahezu unverändert fortgesetzt werden und der im „Bewirtschaftungsplan Salz“ von 2016 enthaltene Kompromiss zwischen einem „weiter so“ und der vom BUND geforderten „Kaliproduktion ohne Salzeinleitung“ würde aufgekündigt. Der Antrag widerspricht darüber hinaus dem zwischen K+S und der hessischen Umweltministerin Priska Hinz 2014 vereinbarten Vier-Phasen-Plan, in dem das Unternehmen eine deutliche Absenkung der Grenzwerte zur Einleitung nach 2021 zugesagt hatte.

Außerdem provoziert der Antrag einen unausweichlichen Verstoß gegen die EG-Wasserrahmen-Richtlinie, so dass die EU erneut ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anstrengen müsste. Der BUND erinnert daran, dass die EU-Kommission wegen der unhaltbaren Zustände bereits früher ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hatte. Im Jahr 2019 hatte sie dieses Verfahren mit Bezug auf die im „Bewirtschaftungsplan Salz“ zugesagten Verbesserungsmaßnahmen vorbehaltlich eingestellt, sofern die dort von Deutschland zugesagten schrittweisen Absenkungen der Grenzwerte eingehalten werden.

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