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Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B 64 und B 83 eröffnet

26. August 2016 | Mobilität

Landesbetrieb Straßenbau NRW beantragt Planfeststellung

Übersichtskarte Neubau B 64/83 Übersichtskarte Neubau B 64/83  (Landesbetrieb Straßenbau NRW)

Am Freitag, den 26. August 2016 hat die Bezirksregierung Detmold das Planfeststellungsverfahren für den mittleren Abschnitt des geplanten Neubaus der Bundesstraße 64 (B 64n, Abschnitt 1b) zwischen Brakel-Hembsen und für den geplanten Neubau der B 83 (B 83n) zwischen Beverungen-Wehrden und der B 64n eröffnet. Die Planunterlagen liegen ab Mittwoch, dem 31. August 2016 in den Rathäusern in Beverungen und Höxter aus. Einwendungen können bis Freitag, den 14. Oktober 2016 erhoben werden.

Vorhabenträger ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW, der bei der Bezirksregierung Detmold die Durchführung des oben genannten Planfeststellungsverfahrens beantragt hat. Das Verfahren beginnt am 31. August 2016 mit der Auslegung der Planunterlagen.

Der Neubau der B 64 zwischen Brakel-Hembsen und Höxter wird vom Landesbetrieb Straßenbau NRW in drei Bauabschnitten geplant. Gegenstand des nun anstehenden Verfahrens ist der mittlere Bauabschnitt 1b. Er beginnt etwa 500 Meter nordöstlich der Ortsdurchfahrt Ottbergen und endet etwa 900 Meter südwestlich von Godelheim. Dort soll künftig die B 83n in die B 64n einmünden, vgl. Übersichtskarte (pdf). Das Verfahren für den B64n-Abschnitt Godelheim-Höxter läuft bereits.

Landesbetrieb erläutert Planungen

Die Auslegung erfolgt bei der Stadt Beverungen im Rathaus, Weserstraße 12 und der Stadt Höxter im Stadthaus am Petritor, Westerbachstraße 45. Sie endet am Freitag, den 30. September 2016. Eine zweiwöchige Einwendungsfrist schließt sich an. Weitere Informationen dazu finden sich in den Bekanntmachungen der beiden Städte (vgl. s.u.).

Vertreter des Landesbetriebs Straßenbau NRW stehen in Beverungen an zwei Terminen, am Donnerstag, den 08. September 2016 und am Donnerstag, den 22. September 2016 für Rückfragen zur Verfügung. Grund dafür ist, dass die Stadt Beverungen vom Bau des B 64n-Abschnitts 1b und vom Bau der B 83n überwiegend betroffen ist. Die Vertreter des Landesbetriebs beantworten Fragen zum Vorhaben und zu den Planunterlagen.

Einwendungen per E-Mail nicht zulässig

Unabhängig von der Auslegung vor Ort hat die Bezirksregierung Detmold die Planunterlagen am ersten Auslegungstag, am Mittwoch, den 31. August 2016 auch auf ihre Homepage gestellt. Damit sind die Unterlagen auch im Internet verfügbar (vgl. s.u.). Verfahrensrechtlich ist aber allein die Auslegung vor Ort maßgeblich.

Alle, die von dem geplanten Straßenbauvorhaben betroffen sind, können bei der Stadt Beverungen, bei der Stadt Höxter oder bei der Bezirksregierung Detmold innerhalb des etwa sechs Wochen umfassenden Zeitraums der Auslegung und der Einwendungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben. Dies geht jedoch nur bis einschließlich Freitag, den 14. Oktober 2016. Für die Rechtzeitigkeit ist der Posteingang bei der Behörde entscheidend. Die Erhebung einer Einwendung per einfacher E-Mail ist nicht ausreichend.

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