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BUND klagt gegen Haldenerweiterung der K+S-Salzhalde Hattorf

04. Mai 2023 | BUND, Flüsse & Gewässer, Ressourcen & Technik, Umweltgifte, Wälder

BUND Hessen klagt gegen Planfeststellungsbeschluss vom 03.04.2023 des RP Kassel.

Salzhalde von K+S Salzhalde von K+S  (Reiner Cornelius)

Der hessische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Kassel vom 03.04.2023 zur nochmaligen Erweiterung der Salzhalde Hattorf von K+S eingelegt.

Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Die Erweiterung der Salzhalden lehnen wir ab. Größere Halden bedeuten größere Salzwassereinträge aus den Halden in die Werra (und damit auch in die Weser). Wir fordern stattdessen, die Rückstände aus dem Kalibergbau in den ausgebeuteten Kalibergwerken einzulagern.“

Die Erweiterung beansprucht eine Fläche von 17,6 Hektar, für die 15,2 Hektar Wald auf Basis einer Vorabgenehmigung im Jahr 2022 gerodet wurden. Der erneute großflächige Waldverlust ist für den BUND ein weiterer Klagegrund. Bis die Ersatzaufforstungen den ökologischen Wert des gerodeten alten Waldes erreichen, werden Jahrzehnte vergehen.

Der BUND befürchtet, dass die Haldenerweiterungen zu größeren Mengen an Salzabwasser führen werden, da für die Erweiterung keine zusätzliche Haldenabdeckung angeordnet wurde. Für den BUND ist dies ein Widerspruch zur Vorgabe der rechtsgültigen Bewirtschaftungsplanung Salz 2021-2027, in der die Haldenabdeckung vorgeschrieben wird.

Der BUND bestreitet generell die Dauerhaftigkeit der vorgesehenen Abdichtungstechnik, kritisiert die zu langsamen Abdichtungsarbeiten der Bestandshalden und verweist darauf, dass der von der Erweiterung ausgelöste zusätzliche Salzwasseranfall auch nach Meinung der Genehmigungsbehörde nicht berechnet, sondern nur grob geschätzt werden kann. Dies wird auf S. 180 im Planfeststellungsbeschluss ausdrücklich hervorgehoben. Es heißt dort: „Im Ergebnis ist festzustellen, dass das hydraulische Verhalten der Rückstandshalde im derzeitigen Zustand nicht berechenbar ist und die Angaben der Antragstellerin nur grobe Abschätzungen sein können. Von wesentlicher Bedeutung für das Verfahren sind letztlich die Höhe des Haldenwasseranfalls und die Versickerungsrate von Haldenwasser (Restinfiltration) an der Haldenbasis.“

Weitere Kritikpunkte des BUND sind

  • das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit der eine Gesamtbetrachtung der Auswirkungen der Halde Hattorf und nicht nur der Erweiterungsfläche vorgenommen wird,
  • die unterlassene erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nachdem das Planungskonzept geändert und eine Aufspaltung in nun 3 Genehmigungsphasen für die fast 80 Hektar umfassende Erweiterung vorgenommen wurde,
  • eine untaugliche Basisabdichtung der Haldenerweiterung, mit der eine zusätzliche weitere Belastung des Grundwassers nicht verhindert wird,
  • die unzureichende Abdichtung der Erweiterung gegen die Althalde, sodass es gemeinsam mit der Althalde zu Salzeinträgen in das Grundwasser kommt und
  • die Risiken für das benachbarte FFH-Gebiet „Stöckig-Ruppertshöhe“

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