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BUND erwirkt Rodungsstopp im Hambacher Wald

05. Oktober 2018 | BUND, Bäume, Energiewende, Lebensräume, Naturschutz, Wälder

Das Demonstrationsverbot wurde aufgehoben. Die morgige Demo findet statt!

Hambi bleib! Hambi bleib!  (Dirk Jansen / BUND)

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute einem Eilantrag des BUND gegen das Land Nordrhein-Westfalen stattgegeben. Demnach darf der Hambacher Wald nicht gerodet werden. Dies gilt, bis über die Klage des BUND rechtskräftig entschieden ist, die seit April 2018 beim Verwaltungsgericht Köln anhängig ist. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Wir haben uns mit unserem Antrag für einen Rodungsstopp durchgesetzt. RWE darf im Hambacher Wald nicht roden. Über die Fortführung des Tagebaus Hambach ist zwar noch nicht entschieden, das heißt, die Bagger stehen nicht still. Aber RWE darf keine weiteren Rodungsmaßnahmen ergreifen. Die Interessensabwägung des Oberverwaltungsgerichts in Münster ging zu Gunsten des BUND aus, weil dieser Wald sehr wertvoll ist und durch die Rodung irreversible Fakten geschaffen würden. Damit ist die Rodungssaison im Hambacher Wald beendet.

Die Bezirksregierung Arnsberg und RWE konnten nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts in Münster auch nicht belegen, dass die sofortige Rodung aus tagebautechnischen  Gründen notwendig sei oder weil anderenfalls die Energieversorgung bundes- oder landesweit nicht mehr gewährleistet wäre.

Der BUND appelliert nun an die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen und die zuständigen Behörden, die für morgen geplante Großdemonstration am Hambacher Wald zu genehmigen. Die Polizei hatte gestern den Protest untersagt. Auch dagegen hatte der BUND gemeinsam mit den übrigen Veranstaltern der Demonstration rechtliche Mittel eingelegt.

Das Demonstrationsverbot wurde aufgehoben. Die Demo findet statt!

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