Verfahren zur 1. Änderung des Regionalplans OWL (Wind/Erneuerbare Energien) für den Regierungsbezirk Detmold. Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gem. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW).
Der Regionalrat Detmold hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2024 beschlossen, die 1. Änderung des Regionalplans OWL (Wind/Erneuerbare Energien) zu erarbeiten (Aufstellungsbeschluss). In der Sitzung am 16. September 2024 hat der Regionalrat Detmold den Entwurf der 1. Änderung des Regionalplans OWL sowie die Durchführung des Beteiligungsverfahrens gem. § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 13 LPlG beschlossen. Dem Beschluss lag der Planentwurf zur 1. Änderung des Regionalplans OWL (Wind/Erneuerbare Energien) mit seinen textlichen und zeichnerischen Festlegungen in einem Maßstab von 1:50.000 zu Grunde.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Regionalplans OWL umfasst die kreisfreie Stadt Bielefeld sowie die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 01. Oktober 2024 bis 11. November 2024 öffentlich aus. Mehr Informationen unter www.bezreg-detmold.nrw.de.