Zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in OWL

16. Januar 2022 | BUND, Flüsse & Gewässer, Lebensräume, Naturschutz

Kritik am Bewirtschaftungsplan 2022 - 2027 der Bezirksregierung Detmold.

Ist dieser Bach tatsächlich "erheblich verändert"? Ist dieser Bach tatsächlich "erheblich verändert"?  (Karlheinz Meier)

In einer Presseerklärung unter dem Titel "Meeresschutz beginnt in Ostwestfalen-Lippe" (vgl. s.u.) hat die Bezirksregierung Detmold das Inkrafttreten des Bewirtschaftungsplans 2022 - 2027 zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in der nun schon dritten Bewirtschaftungsphase bekannt gemacht. Trotz einzelner bemerkenswerter morphologischer Verbesserungsmaßnahmen, wie die Umgestaltung der Lippe bei Paderborn, sind in der Gesamtsicht des Zustands der Fließgewässer in Ostwestfalen-Lippe (OWL) kaum Fortschritte erkennbar.

So fehlt es gänzlich an einer zielgerichteten Maßnahmenumsetzung, um wenigstens einige Beispielgewässer in den Zielzustand zu überführen. Bei natürlichen Gewässern ist das der gute Gesamtzustand bzw. bei als erheblich verändert eingestuften Wasserkörpern das gute ökologische Potenzial. Im Kreis Lippe hat sich der BUND-Experte Karlheinz Meier intensiv in die Öffentlichkeitsbeteiligung eingebracht. Das Ergebnis ist ernüchternd.

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