Über 72.000 Menschen fordern Schutz der Doggerbank

22. Oktober 2025 | BUND, Lebensräume, Meere, Naturschutz

BUND übergibt Petition: Die Doggerbank ist die größte Sandbank der Nordsee.

Über 72.000 Menschen fordern: Rettet das Herz der Nordsee! Über 72.000 Menschen fordern: Rettet das Herz der Nordsee!  (Jörg Farys / BUND)

Die Doggerbank ist die größte Sandbank der Nordsee. Sie ist Meeresschutzgebiet, doch trotzdem werden weiter Grundschleppnetze eingesetzt. Über 72.000 Menschen fordern gemeinsam mit dem BUND Fischereiminister Alois Rainer auf, die Doggerbank endlich zu schützen. Der BUND hat heute die Petition übergeben.

Der deutsche Teil der Doggerbank wurde 2017 zum Meeresschutzgebiet erklärt, doch der Schutz besteht nur auf dem Papier. Denn trotz Schutzgebiet dürfen Fische weiter mit Grundschleppnetzen gefangen werden. 

Grundschleppnetze zerstören Lebensraum

In der Doggerbank leben unter anderem Schweinswale, Seehunde, Minkwale, Riesenhaie und Weißschnauzendelfine. Auch auf dem Meeresboden gibt es eine große Artenvielfalt. Hier leben langlebige Muschelarten und Fische wie Sandaale, Scholle oder Seezunge. Diese Vielfalt wird durch die Fischerei mit den Grundschleppnetzen zerstört. Die Netze werden mit schweren Metallketten oder Kufen über den Boden gezogen. Lebensräume wie Seegraswiesen, Riffe aus Steinen oder Sand- und Muschelbänke werden so zerstört. 

Petition fordert Verbot von Grundschleppnetz-Fischerei in Schutzgebieten

Der BUND fordert mit der Petition ein vollständiges Verbot der Grundschleppnetz-Fischerei in Meeresschutzgebieten wie der Doggerbank. Noch ist unklar, wie das Ministerium auf unsere Forderung reagiert. Die Bundesregierung verstößt gegen europäisches Naturschutzrecht, indem sie die Grundschleppnetzfischerei jedes Jahr aufs Neue erlaubt - ohne eine Verträglichkeitsprüfung mit den Schutzzielen auf der Doggerbank. 

BUND klagt gegen Regierung 

Deswegen hat der BUND im November 2024 zusätzlich Klage gegen Grundschleppnetz-Fischerei in der Doggerbank erhoben. Die Klage haben wir beim Verwaltungsgericht Hamburg eingereicht, das für das Seefischereigesetz zuständig ist. Wir fechten die Fangerlaubnis als Verwaltungsakt an.

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