Kreisgruppe Höxter
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Salzeinleitung in Werra und Weser

15. Oktober 2020 | BUND, Flüsse & Gewässer, Lebensräume, Umweltgifte

BUND fordert Abbruch des Erörterungstermins wegen schwerer formaler Mängel.

Abwasserrohr an der Ulster/Werra Abwasserrohr an der Ulster/Werra  (Stephan Gunkel)

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert das Regierungspräsidium Kassel auf, den derzeit als Online-Konsultation laufenden Erörterungstermin im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Salzeinleitung in die Werra wegen schwerer formaler Mängel abzubrechen. Die Online-Konsultation genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen und muss deshalb abgebrochen werden.

Die Kritik des BUND entzündet sich an der Übersendung einer völlig unvollständigen Zusammenstellung der Argumente und Gegenargumente. Gesetzlich gefordert ist als Grundlage der Konsultation eine Synopse, in der den Argumenten der Behörden, Naturschutzverbänden und Einwender*innen eine Entgegnung des Antragstellers - also von K+S - gegenüber gestellt wird. Eine solche Gegenüberstellung wurde jedoch nicht angefertigt.

In dem kritisierten Verfahren wird über die Salzbelastung der Werra vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2027 entschieden. Alle BUND Landesverbände entlang von Werra und Weser hatten bereits im August 2020 die Umweltminister*innen aufgefordert, den Antrag von K+S wegen zu hoher Salzmengen zurückzuweisen. Die Minister*innen hatten erklärt, an früher festgelegten strengeren Zielen zur Salzreduzierung in Werra und Weser festhalten zu wollen und mitgeteilt, dass die Arbeitsplätze erhalten bleiben sollen. Um eine gründliche Analyse der Zielkonflikte zu ermöglichen, wurde das Unternehmen K+S aufgefordert, technische und wirtschaftliche Risiken sowie Unsicherheiten darzustellen, die einer Zielerreichung ab 2022 entgegenstehen.

Ohne eine Neuauflage der Online-Konsultation würden der BUND sowie viele weitere Einwender*innen aufgrund der Mängel in der durchgeführten Konsultation vom aktuellen wichtigen Beratungsprozess de facto ausgeschlossen.

Hintergrund
Wichtiger Bestandteil in Genehmigungsverfahren ist der Erörterungstermin. Er kann jedoch während der Corona-Pandemie nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden. Daher sollen Erörterungstermine demnächst zeitlich befristet durch Online-Konsultationen ersetzt werden können. Die Bundesregierung hat mit dem „Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG)“ die Möglichkeit der digitalen Konsultation geschaffen.

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