Gefährdet und gejagt: der Aal

05. April 2022 | BUND, Flüsse & Gewässer, Lebensräume, Naturschutz

BUND-Standpunkt: Warum ein Fangverbot für den Europäischen Aal jetzt notwendig ist.

BUND-Standpunkt: Fangverbot für den Europäischen Aal BUND-Standpunkt: Fangverbot für den Europäischen Aal  (BUND)

Der Europäische Aal (Anguilla anguilla) ist eine biologisch einzigartige Art, die sich vor etwa 40 Millionen Jahren entwickelt hat und die kurz davor steht, für immer zu verschwinden. Jede Fischerei, egal ob auf Glasaale oder Gelb- und Blankaale, verhindert eine Erholung der Population. Dadurch, dass sowohl Aquakulturen als auch Besatzungsmaßnahmen vollständig auf Glasaale aus freier Wildbahn angewiesen sind, tragen sie nicht zum Artenschutz bei, sondern sind eine zusätzliche Belastung.

Obwohl Aalbesatz weder einen nachgewiesenen positiven Effekt auf die Erholung der Population, noch einen Gemeinnutzen hat wird er jedes Jahr mit Millionen Euro an europäischen und deutschen Steuergeldern gefördert. Gleichzeitig ist Aal häufig stark durch PCB`s und Dioxine belastet und sollte aus Gesundheitsgründen nicht konsumiert werden.

Der BUND fordert daher:

  1. Bis die Population sich erholt hat und nicht mehr auf der roten Liste als gefährdete Art geführt wird, müssen sowohl die kommerzielle Fischerei, als auch die Freizeitfischerei auf Europäischen Aal eingestellt werden.
  2. Die aktuellen Besatzmaßnahmen müssen eingestellt werden. Sie haben nicht nur keinen Effekt auf die Erholung der Aalpopulation, sondern führen zu einer erhöhten Sterblichkeit durch die Glasaalfischerei, den Transport und die Quarantäne.
  3. Wehre und Dämme müssen zurückgebaut werden und damit die Durchgängigkeit von Fließgewässern wiederhergestellt werden. Wenn dies nicht möglich ist, braucht es funktionierende und obligatorische Fischaufstiegshilfen, die den Aalen eine unbeschadete Wanderung flussauf- und flussabwärts ermöglichen.
  4. Wasserkraftwerke müssen so nachgerüstet werden, dass sie Aale nicht mehr verletzen oder gar töten. Bis zum Umbau müssen behördliche Anordnungen zum Betrieb der Anlagen getroffen werden, die den Schutz der Fische sicherstellen. Ist ein Umbau nicht möglich, müssen die Anlagen abgebaut werden. 
  5. Die aktuellen Kontroll- und Strafverfolgungsmaßnahmen durch EUROPOL zur Eindämmung des illegalen Handels mit Europäischen Aalen muss eingestellt werden.

Mehr Informationen: www.bund.net/publikationen/fangverbot-fuer-den-europaeischen-aal/.

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