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Das Wasserrecht gilt für alle - auch für K+S!

23. Juni 2021 | BUND, Flüsse & Gewässer, Ressourcen & Technik, Umweltgifte

BUND sieht Nachbesserungsbedarf beim Bewirtschaftungsplan der FGG Weser.

Kaliberg": Die Abraumhalde bei Heringen an der Werra Kaliberg": Die Abraumhalde bei Heringen an der Werra  (Teka77 / iStock.com)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert von den Umweltministerinnen und Umweltministern der Bundesländer entlang von Werra und Weser die konsequente Umsetzung des Wasserrechts bei der Beschlussfassung über den „Bewirtschaftungsplan Salz 2021-2027“. Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Mit dem Bewirtschaftungsplan Salz werden die Weichen für die Zukunft gestellt. Die Politik ist aufgerufen, die Versprechung für deutliche Rückgänge der Salzeinträge aus der Kaliproduktion in das Grundwasser und in die Werra nun auch umzusetzen. Sie darf dem Wunsch von K+S aus dem Frühjahr 2020 auf Abschwächung der bisherigen Planung nicht folgen.“

In seiner am 22.06.2021 fristgerecht abgegebenen Stellungnahme fordert der BUND noch Nachbesserungen am Bewirtschaftungsplan, dessen Annahmen der Verband als zu optimistisch bewertet.

So wird die Einstapelung der salzhaltigen Betriebsabwässer in das ehemalige Kalibergwerk Springen in Thüringen seit Jahren diskutiert, doch bis heute wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben veröffentlicht. Angesichts der potentiellen Gefährdung der Giftmülldeponie Herfa-Neurode geben aber jegliche Restrisiken Anlass zu größter Sorge.

Zweifel hat der BUND auch an der Verringerungsrate der Salzeinträge, die durch Haldenabdeckungen erzielt werden können. Die Haldenabdeckungen werden seit 2014 als Element zur Reduktion der Salzeeinträge angekündigt, doch es fehlt an der Umsetzung. So wurden die Erweiterungen der Halden Hattorf im Jahr 2018 und Wintershall im Jahr 2019 ohne Haldenabdeckungen genehmigt. Die von K+S zunächst favorisierte „Dünnschichtabdeckung“ soll aus Kostengründen durch eine sog. „Infiltrationshemmschicht“, deren langfristige Funktionalität aber nicht belegt ist, ersetzt werden.

Vor dem Hintergrund der zu optimistischen Annahmen der Bundesländer im Entwurf des Bewirtschaftungsplans Salz 2021-2027 führen die von K+S im Frühjahr 2020 geforderte Streckung der Zeitplanung und Abschwächung der Grenzwerte zur Salzeinleitung in die Werra geradewegs in den Rechtsverstoß. Das Wasserrecht enthält nämlich auch hinsichtlich der Salzeinträge ein striktes Verschlechterungsverbot und fordert, dass bis Ende 2027 der „gute ökologische Zustand“ der Oberflächengewässer und der „gute chemische Zustand“ des Grundwassers erreicht wird.

Die EU-Kommission hatte mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland erzwungen, dass die Bundesländer sich endlich auf einen ernsthaften Reduktionsplan der Salzeinträge durch K+S verständigen. Wenn sie diesen nun auf Wunsch von K+S wieder aufweichen, dann riskieren sie ein neuerliches Vertragsverletzungsverfahren.

Gemeinsame Pressemitteilung des BUND-Bundesverbandes und der BUND-Landesverbände Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen.

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