Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) klagt gegen die von der Landesregierung im Juli 2019 durchgeführte Änderung des Landesentwicklungsplans. Der Umweltverband hat beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster beantragt, die „Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan“ vom 12. Juli 2019 für unwirksam zu erklären. Gleichzeitig wurde eine umfassende Mängelrüge bei der Landesplanungsbehörde eingereicht. Der BUND macht einen „totalen Abwägungsausfall“ bei der Änderung etlicher Bestimmungen geltend. Dies führe in vielen Politikfeldern aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes zu gravierenden Verschlechterungen.
Mehr Informationen in der Pressemitteilung des Landesverbandes und unter www.bund-nrw.de/lep.