Die Bezirksregierung Detmold hat im Rahmen der beiden Planfeststellungsverfahren für den geplanten Neubau der B 64 zwischen Godelheim und Höxter (B 64n, Abschnitt 1) sowie für den geplanten Neubau der B 64 zwischen Ottbergen und Godelheim (B 64n, Abschnitt 1b) und den geplanten Neubau der B 83 zwischen der B 64n/Godelheim und Beverungen-Wehrden das sogenannte „Deckblattverfahren“ eröffnet und legt vom Landesbetrieb Straßenbau NRW als Vorhabenträger überarbeitete Unterlagen öffentlich aus. Die Auslegung bei den Städten Beverungen und Höxter endet am Freitag, den 28.09.2018. Einwendungen gegen die Planänderungen können bis zum 12.10.2018 erhoben werden.