Kreisgruppe Höxter
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Aufruf zur aktiven Beteiligung

13. Februar 2021 | BUND, Flüsse & Gewässer, Lebensräume, Naturschutz

Stellungnahmen zum 3. Bewirtschaftungsplan der EG-WRRL bis 22. Juni 2021 möglich.

Gewässerstruktur der Werre Gewässerstruktur der Werre  (Karlheinz Meier)

Vor über 20 Jahren - am 22. Dezember 2000 - trat die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Kraft. In einem demokratischen Verfahren einigten sich die Mitgliedsländer für alle Gewässer bis zum Jahr 2015 auf den Guten Zustand (GÖZ) und dort, wo es aufgrund bestehender Nutzungen nicht möglich ist, das Gute Ökologische Potential (GÖP) zu erreichen. Mit besonderer Begründung besteht zudem die Möglichkeit, diese Ziele erst 2027 zu erfüllen. Die WRRL umfasst alle Oberflächengewässer, Grundwasser sowie grundwasserabhängige Landökosysteme (GWALÖS) und wurde mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in deutsches Recht umgesetzt. Das zentrale Instrument sind die sogenannten Bewirtschaftungspläne einschließlich der Maßnahmenprogramme.

Seit Einführung der WRRL wurde viel getan und auch erreicht, aber immer noch deutlich zu wenig. Gerade mal acht Prozent der Oberflächengewässer in Deutschland sind derzeit in einem guten Zustand. Einem 6-Jahres-Rhythmus folgend, werden die Gewässer bewertet und für die darauf folgenden sechs Jahre sogenannte Bewirtschaftungspläne aufgestellt. Dabei schreibt die WRRL zwingend eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Wir stehen nun vor der Aufstellung des 3. und letzten Bewirtschaftungsplans. Dieser Plan muss alle notwendigen Maßnahmen enthalten um die verbindlichen Ziele zu erreichen.

Stellungnahmen bis 22. Juni 2021 möglich

Interessierte und solche, die vom Bewirtschaftungsplan betroffen sind, können zum aktuellen Entwurf Stellung nehmen. Die Entwürfe sind unter www.flussgebiete.nrw.de/bwp2022-2027-Entwurf einzusehen. Stellungnahmen können unter dem Portal „Beteiligung online“ unter www.beteiligung-online.nrw.de/bo_wrrl_2021/start.php abgegeben werden. Die Beteiligung ist bis sechs Monate nach der Veröffentlichung des Entwurfs, also bis zum 22. Juni 2021 möglich. Die abschließende Fassung des dritten Bewirtschaftungsplans wird im Dezember 2021 in Kraft treten. Sie gilt sechs Jahre, bis Ende 2027.

Hintergrund

Das MULNV ist die oberste Wasserbehörde in Nordrhein-Westfalen. Sie erarbeitet für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas Beiträge zu den Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen. In Ostwestfalen-Lippe (OWL) koordiniert die Bezirksregierung Detmold dafür die Beiträge der regionalen Wasserbehörden. OWL umfasst Teile von gleich drei großen Einzugsgebieten: Weser, Ems und Rhein (über die Lippe).

Grundlage für die Aufstellung der Pläne und Programme sind die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Die ersten Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne mussten bis zum 22. Dezember 2009 aufgestellt werden. Sie waren bis zum 22. Dezember 2015 gültig und wurden anschließend alle sechs Jahre überprüft und aktualisiert.

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