Naturdenkmale im Kreis Höxter
Ein Naturdenkmal (ND) ist ein natürlich entstandenes Landschaftselement, das unter Naturschutz gestellt ist. Es kann ein einzeln stehendes oder vorkommendes Gebilde, zum Beispiel eine Felsnadel sein oder ein einzeln stehender Baum undefinierten Umfangs, eine Höhle oder auch ein Gebiet oder Gebilde mit einer beschränkten Fläche und einer klaren Abgrenzung von seiner Umgebung wie beispielsweise ein Felsgarten oder eine Wiese; letztere werden als flächenhaftes Naturdenkmal oder Flächennaturdenkmal bezeichnet.
In Deutschland ist der Schutz von Naturdenkmalen in § 28 Bundesnaturschutzgesetz und in Nordrhein-Westfalen in § 42 Landesnaturschutzgesetz verankert. Der Schutz begründet sich durch die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit eines Naturdenkmales sowie seinen Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis und umfasst ein weitgehendes Veränderungsverbot.
Anträge auf Ausweisung eines Naturdenkmals können formlos bei der zuständigen Behörde, zum Beispiel Kreis oder Bezirksregierung, gestellt werden.